In der Mutterschaftsvorsorge sind 3
Untersuchungen vorgesehen (8.-12. Woche, 18.-22. Woche, 28.-32. Woche). Sie beinhalten eine Beurteilung des Wachstums des ungeborenen Kindes und das Erkennen von schweren Abweichungen der Körperform
oder der Organe. Diese Untersuchungen führt Ihre betreuende Frauenärztin/ Ihr Frauenarzt durch.
Finden sich bei dieser Basisuntersuchung Auffälligkeiten, können diese Grund für die Überweisung zur weiterführenden Ultraschalldiagnostik (Feindiagnostik, Echokardiografie, Dopplersonografie) sein.